Gegen den Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Am 12. Dezember 2014 wurde das Verfahren auf den Tatbestand der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz ausgedehnt. Aufgrund des dringenden Tatverdachts sowie wegen Fluchtgefahr ordnete das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 14. Dezember 2014 Untersuchungshaft bis zum 21. Januar 2015 an (350 14 572). Am 15. Januar 2015 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Erwägungen (…)