U-Haft Verlängerung U-Haft während einem Einspracheverfahren Bis zum Eintritt der Rechtskraft eines Strafbefehls ist das Vorverfahren nicht abgeschlossen. Somit sind in diesen Fällen bezüglich Haftfragen die Bestimmungen über die Untersuchungshaft massgebend. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, zwischen Erlass eines Strafbefehls und dessen Rechtskraft, die Verlängerung der Untersuchungshaft zu beantragen, und das Zwangsmassnahmengericht verpflichtet, über diesen Antrag zu befinden. Sachverhalt Gegen den Beschuldigten wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt.