Erfahrungsgemäss dauert der Aktenversand – selbst wenn die Begründung schon vorliegt und das Urteil rechtskräftig ist – nach einem Entscheid einige Tage, ev. sogar Wochen, muss der Fall doch noch formell abgeschlossen werden (Akten fertig stellen, rotulieren, ev. abrechnen). Aber selbst wenn der Aktenversand bereits am 21. August 2014 erfolgt sein sollte, so wäre es der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug nicht möglich gewesen, sich einen Überblick über das Verfahren zu verschaffen und zu prüfen, ob und mit welcher Begründung eine Verlängerung der Untersuchungshaft zu beantragen ist.