Nicht bekannt ist, ob und wann diese Akten tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angekommen sind bzw. ankommen werden. Erfahrungsgemäss dauert der Aktenversand – selbst wenn die Begründung schon vorliegt und das Urteil rechtskräftig ist – nach einem Entscheid einige Tage, ev. sogar Wochen, muss der Fall doch noch formell abgeschlossen werden (Akten fertig stellen, rotulieren, ev. abrechnen).