Laut Staatsanwaltschaft umfassen die Originalakten 10 Bundesordner, welche im Rahmen der Gerichtsstandsauseinandersetzung an das Bundesstrafgericht überwiesen worden sind. Diese können frühestens am 21. August 2014 zu Handen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug der Post übergeben worden sein. Nicht bekannt ist, ob und wann diese Akten tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angekommen sind bzw. ankommen werden.