Der Haftverlängerungsantrag hätte damit spätestens am 24. August 2014 beim Zwangsmassnahmengericht eingehen müssen. Da es sich an diesem Tag um einen Sonntag gehandelt hat, hat die Staatsanwaltschaft den Haftverlängerungsantrag zum spätesten möglichen Zeitpunkt, dem 22. August 2014, beim Zwangsmassnahmengericht eingereicht. Dieser Tag wäre auch für eine Einreichung eines Haftverlängerungsantrags im Kanton Zug massgebend gewesen. Laut Staatsanwaltschaft umfassen die Originalakten 10 Bundesordner, welche im Rahmen der Gerichtsstandsauseinandersetzung an das Bundesstrafgericht überwiesen worden sind.