1.1.3 Im vorliegenden Fall hat das Bundesstrafgericht am 21. August 2014 beschlossen, dass der Kanton Zug für die weitere Strafverfolgung in diesem Verfahren zuständig ist. Dieser Entscheid ist am gleichen Tag versendet worden und bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 22. August 2014 eingegangen. Letztmals ist die Untersuchungshaft durch das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft am 3. März 2014 bis zum 28. August 2014 verlängert worden. Der Haftverlängerungsantrag hätte damit spätestens am 24. August 2014 beim Zwangsmassnahmengericht eingehen müssen.