Der Einsatz wäre jeweils gemäss einer separaten Vereinbarung belohnt worden. Soweit diese Vereinbarungen vorhanden sind, war den Gläubigern jeweils klar, wofür das Geld eingesetzt wird (z.B. Freikauf von E.___, Darlehen von Fr. 750.-- für eine „Belohnung“ von US$ 1 Mio.; Freikauf von D.___, Darlehen von Fr. 440.-- für eine „Belohnung von Fr. 20‘000.--). Verschiedene Gläubiger haben sodann über einen längeren Zeitraum hinweg Darlehen gegeben, obwohl nie eine Rückzahlung bzw. Auszahlung der Belohnung erfolgt ist. Es war den Gläubigern offenbar klar, wofür ihr Geld verwendet wird.