Vielmehr wurde festgehalten, dass es sich bei ihm selbst um ein „Opfer“ der „Nigeria Connection“ handelte. Nach diesem Verfahren im Kanton Schaffhausen ist der Beschuldigte zwar wiederholt durch die Staatsanwaltschaft sowie Mitarbeiter der A.___ und von B.___ darauf hingewiesen worden, dass er einem Betrug erlegen sei. Trotzdem hat der Beschuldigte weiterhin bei Dritten Darlehen aufgenommen und versprochen, dass er die entsprechenden Beträge und eine „Belohnung“ zurückzahlen werde, wenn die Transaktion von C.___ abgeschlossen sei und er seinen Anteil erhalten habe.