Landschaft bzw. der Staatsanwaltschaft vom Dienst ÜPF erst nachträglich, begrenzt auf die Zeiträume in denen der Beschuldigte die Telefonkabine aufgesucht hat, und nach Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht herausgegeben. (…) Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 6. November 2014 (350 14 488)