2.7 Die von der Staatsanwaltschaft in der Untersuchung gegen A.___ wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz am zz.zz.zzzz angeordnete Echtzeit- Überwachung der Rufnummer xxx xxx xx xx der öffentlichen Telefonkabine der B.___ an der X._strasse 2 in X.___ ist demnach für die Zeit vom zz.zz.zzzz bis zum uu.uu.uuuu für diejenigen Zeiträume zulässig, in denen die Staatsanwaltschaft anhand einer Observation oder Videoüberwachung belegen kann, dass der Beschuldigte effektiv die fragliche öffentliche Telefonkabine benutzt hat. Um die Interessen unbeteiligter Dritter zu schützen, ist eine Direktschaltung unzulässig. Die Gesprächsaufzeichnungen werden der Polizei Basel-