getätigten Gespräche. Durch eine Direktschaltung wäre es der Polizei Basel-Landschaft bzw. der Staatsanwaltschaft möglich, jedes Gespräch, welches mit dem öffentlichen Fernmeldeanschluss geführt wird, direkt mitzuhören. Dies ist weder nötig noch zulässig. Es soll verhindert werden, dass die Polizei Basel-Landschaft bzw. die Staatsanwaltschaft Kenntnis der Gespräche unbeteiligter Drittpersonen erhalten. Schliesslich hat die Staatsanwaltschaft selber am zz.zz.zzzz angeordnet, dass zwei Mitarbeiter der Polizei Basel-Landschaft die Gesprächsprotokolle anzufertigen und damit eine Triage der Gespräche Dritter und derjenigen des Beschuldigten vorzunehmen haben.