2.6 Im Rahmen einer aktiven Telefonüberwachung besteht laut Auskunft des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr ÜPF (Dienst ÜPF) die Möglichkeit, dass der auswertenden Behörde (Polizei Basel-Landschaft) vorerst kein Zugriff auf die laufenden Telefongespräche gegeben wird. Es ist dem Dienst ÜPF entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft somit möglich, der auswertenden Behörde die Gesprächsinhalte, die im Rahmen einer aktiven Telefonüberwachung angefallen sind, erst nachträglich zugänglich zu machen (vgl. Mail von C.___ vom Dienst ÜPF vom 6. November 2014).