2.5 Im vorliegenden Fall soll eine öffentliche Telefonkabine an einem Bahnhof während der Dauer von zwei Monaten aktiv überwacht werden. Es wird dabei eine Vielzahl von Gesprächen unbeteiligter und damit unschuldiger Personen überwacht. Der Hinweis der Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag vom yy.xx.zzzz, dass die fragliche Telefonkabine nur wenige Male pro Tag aufgesucht werde, ist nicht belegt. Es handelt sich deshalb im vorliegenden Fall um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, da eine unbestimmte Anzahl von nicht am Strafverfahren beteiligten Personen betroffen ist.