Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt gegen A.___ eine Untersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 2 BetmG). (…) Erwägungen 1-2.1 (…) 2.2 Gemäss Art. 270 lit. b StPO darf der Fernmeldeanschluss von Drittpersonen überwacht werden, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden muss, dass die beschuldigte Person den Fernmeldeanschluss der Drittperson benutzt oder die Drittperson für die beschuldigte Person bestimmte Mitteilungen entgegennimmt oder von dieser stammende Mitteilungen an eine weitere Person weiterleitet.