Dies muss auch für die Sicherung und Herausgabe der gespeicherten IP-Daten (2G, 3G und 4G) der Mobilfunk- Antennen-Controller gelten. Eine Selektion ist beispielsweise möglich, wenn neben Ort und Zeit eines Standortes weitere Angaben über den Verdächtigen vorhanden sind oder wenn Ort und Zeit von zwei Standorten bekannt sind, so dass die Anbieterin aufgefordert werden kann, nur diejenigen IP-Daten herauszugeben, die an beiden Orten registriert worden sind.