2.3 Bei Antennensuchläufen im Rahmen einer Rasterfahndung gegen eine noch unbekannte Täterschaft werden Telefonie-Randdaten von zunächst unbestimmt vielen Teilnehmern erfasst und (vorerst anonymisiert) miteinander abgeglichen, um aus Randdaten verschiedener Tatorte oder Tatzeiten die Schnittmenge von konkret Verdächtigen zu ermitteln. Somit muss für die zu erhebenden Randdaten (zusammen mit den bisherigen Untersuchungsergebnissen) eine eindeutige Selektion möglich sein. Dies muss auch für die Sicherung und Herausgabe der gespeicherten IP-Daten (2G, 3G und 4G) der Mobilfunk- Antennen-Controller gelten.