Mit einem Antennensuchlauf sollen das Mobiltelefon oder die Rufnummer einer beschuldigten Person ermittelt werden, von der bekannt ist, dass sie an verschiedenen Orten zu einem bestimmten Zeitpunkt telefoniert hat. Es handelt sich dabei um eine Art der rückwirkenden Überwachung der Rechnungs- und Randdaten. Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen gilt Vergleichbares für die Sicherung und Herausgabe von IP-Daten der Mobilfunk-Antennen-Controller. Somit bedarf eine entsprechende Anordnung der Staatsanwaltschaft grundsätzlich der Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts.