Im Gegensatz zum Auslesen von Randdaten aus einem beschlagnahmten Rechner (u.a. auch Mobiltelefon) handelt es sich bei dieser Art der Ermittlung von IP-Adressen um eine geheime Massnahme, da der Betroffene (Inhaber des Gerätes) keine Kenntnis davon hat. Es handelt sich deshalb bei einer Sicherung und Edition von IP-Daten von Mobil- Telefonen um eine Überwachungsart, welche vergleichbar mit einem Antennensuchlauf gemäss Art. 16 lit. e VÜPF ist. Mit einem Antennensuchlauf sollen das Mobiltelefon oder die Rufnummer einer beschuldigten Person ermittelt werden, von der bekannt ist, dass sie an verschiedenen Orten zu einem bestimmten Zeitpunkt telefoniert hat.