Es wird nicht das Kommunikationsverhalten im engeren Sinn überwacht, d.h. ob Verbindungen zustande gekommen sind bzw. welchen Gesprächsinhalt solche Verbindungen allenfalls haben. Vielmehr kann unabhängig von einer allfälligen Kommunikation der Standort eines Gerätes festgestellt werden. Diese Information fällt auch im Rahmen einer „normalen“ Telefonüberwachung an, da es sich um klassische Randdaten handelt. Im Gegensatz zum Auslesen von Randdaten aus einem beschlagnahmten Rechner (u.a. auch Mobiltelefon) handelt es sich bei dieser Art der Ermittlung von IP-Adressen um eine geheime Massnahme, da der Betroffene (Inhaber des Gerätes) keine Kenntnis davon hat.