3. Die Staatsanwaltschaft hat mit Eingabe vom 12. März 2014 - unter Beilage der relevanten Protokolle der überwachten Gespräche - beim Zwangsmassnahmengericht ein Gesuch um Genehmigung der neuen Erkenntnisse (Zufallsfund) aus der Überwachung gegen A.___ und B.___ wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf einen neuen Verdacht gegen X.___ wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gestellt und im Wesentlichen wie folgt begründet: Aus den überwachten Gesprächen habe sich ergeben, dass X.___ am 15. Februar 2014 in die Schweiz eingereist sei.