Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 19. Mai 2015 Geheime Überwachung Verzicht auf Mitteilung einer Überwachung Wird im Rahmen einer Drittüberwachung festgestellt, dass ein Anschluss ausschliesslich durch die beschuldigte Person benutzt worden ist, so muss die Überwachung der Drittperson nicht nachträglich mitgeteilt werden. Sachverhalt