2.3 Die Staatsanwaltschaft beantragt die rückwirkende Erhebung der Verkehrs- und Rechnungsdaten/Teilnehmeridentifikation des Mobil-Telefons des Beschuldigten für die Dauer von 6 Monaten. Sie erhofft sich durch die entsprechenden Daten, dass sich der Tatverdacht in Bezug auf den Raubüberfall vom 31. Mai 2013 erhärten oder entkräften könnte.