273 StPO) der Rufnummer xyz des Beschuldigten für die Dauer von 6 Monaten im Verfahren gegen ihn wegen mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung keine Genehmigung notwendig. 11. Für vorliegenden Entscheid werden keine Kosten erhoben.