• die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 3. Juni 2013 (Eingang: 4. Juni 2013) beim Zwangsmassnahmengericht die Verlängerung der Ersatzmassnahme betreffend Durchführung einer alkoholspezifischen Behandlung bis zum rechtskräftigen Urteil beantragt hat; • das Präsidium des Zwangsmassnahmengerichts mit Verfügung vom 5. Juni 2013 (Versand gleichentags) den Antrag der Staatsanwaltschaft gutgeheissen und der Beschuldigten die Möglichkeit gegeben hat, Stellung zum Antrag auf Bestätigung der Ersatzmassnahme zu nehmen bzw. Einwendungen dagegen vorzubringen; • (…)