Wie bei den aktiven Telefonüberwachungen kann eine einzige Anordnung allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum angeordnet werden, so dass mehrere Anordnungen notwendig sind, falls eine Überwachung erfolgen soll, welche über die Frist von 6 Monaten hinausgeht. Unter Würdigung aller Umstände ist es deshalb möglich, die rückwirkenden Randdaten im Sinne einer Edition anzufordern, welche einen Zeitraum erfassen, der weiter zurückliegt als 6 Monate seit der Anordnung. Zu beachten ist allerdings, dass je weiter der Zeitraum zurückliegt, für welchen die rückwirkenden Randdaten eingeholt werden, ein umso strengerer Massstab bei der Verhältnismässigkeitsprüfung zu beachten ist.