Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 30. November 2012 Geheime Überwachung Überwachung einer Drittperson Die Überwachung eines Drittanschlusses gemäss Art. 270 lit. b Ziff. 1 StPO ist auch möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass die beschuldigte Person darauf anrufen wird. Erwägungen (…)