Dem Strafregisterauszug vom 5. Dezember 2012 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte wegen verschiedener zwischen 2005 und 2009 begangener Delikte viermal verurteilt worden ist. So wurde er unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzungen, einfacher Körperverletzung, teilweise mit einem gefährlichen Gegenstand, Tätlichkeiten, Drohung, Fahrens ohne Führerausweis, ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder sowie ohne Haftpflichtversicherung zu (teilweise bedingt vollziehbaren) Freiheitsstrafen verurteilt. Am 7. Dezember 2010 wurde er letztmals vom Kantonsgericht Basel-Landschaft wegen versuchter schwerer Körperverletzung, falscher Anschuldigung und Konsums von Betäubungsmitteln zu