Der Beschuldigte leidet offenbar noch an einer eher schwer ausgeprägten psychischen Störung. Das Risiko erneuter Delinquenz im Bereich strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben war und ist hoch. Dazu kommt, dass der Beschuldigte arbeitslos ist, weshalb er wohl auch keinen geregelten Tagesablauf hat und vom Sozialamt unterstützt werden muss. In Würdigung sämtlicher Umstände erscheint die Rückfallprognose als äusserst ungünstig.