Betreffend die Rückfallprognose ist festzustellen, dass die in der Vergangenheit ergangenen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und auch die mehrfach angeordnete Untersuchungshaft (zuletzt für insgesamt 646 Tage), den Beschuldigten nicht davon abgehalten haben, kurze Zeit nach dem Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 7. Dezember 2010 erneut zu delinquieren. Diese weitere Delinquenz steht im Einklang mit den gutachterlichen Feststellungen vom 30. Juni 2009 betreffend Wiederholungsgefahr in Bezug auf schwere Straftaten. Der Beschuldigte leidet offenbar noch an einer eher schwer ausgeprägten psychischen Störung.