Geschwindigkeitsübertretungen begangen und einen Selbstunfall verursacht hat, sondern auch anlässlich einer Verkehrskontrolle das Haltezeichen der Polizei missachtet hat, mit unverminderter Geschwindigkeit weitergefahren ist und im Bereich einer unübersichtlichen Strassenverzweigung einen anderen Personenwagen überholt hat. Dieses gefährliche und äusserst rücksichtlose Verhalten des Beschuldigten lässt - vor allem auch nach Einsicht in das forensisch-psychiatrische Gutachten von Dr. med. A.__