Dem Beschuldigten werden im vorliegenden Verfahren einerseits strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Angriff und einfache Körperverletzung) vorgeworfen, andererseits zahlreiche Strassenverkehrsdelikte. Bei den Strassenverkehrsdelikten ist zu beachten, dass der Beschuldigte ohne jemals im Besitz eines gültigen Führerausweises zum Führen eines Motorfahrzeuges gewesen zu sein, aktenkundig zweimal einen Personenwagen erworben hat und beim Führen dieser Motorfahrzeuge nicht nur diverse