Der bedingte Vollzug ist am 17. Dezember 2007 widerrufen worden. Seither sind am 17. Dezember 2007 und 7. Oktober 2007 sowie einem Urteil des Kantonsgerichts weitere Verurteilungen unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, Vermögensdelikten und Widerhandlungen gegen das SVG hinzugekommen. Letztmals ist die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben worden. Das Vorstellungsgespräch im Massnahmezentrum Uitikon hat am 11. Oktober 2011 stattgefunden. Der Eintritt kann allerdings frühestens Mitte Mai 2012 erfolgen. Erwägungen 1. (…)