Gegen den Beschuldigten wird ein Verfahren unter anderem wegen einfacher Körperverletzung (begangen am 18. Juni 2011) und diverser SVG-Delikte (begangen vom 31. Oktober 2011 bis zum 10. Januar 2012) geführt. Polizeilichen Vorladungen in diesem Verfahren hat er bisher keine Folge geleistet. Am 7. März 2007 ist der Beschuldigte unter anderem wegen einfacher Körperverletzung und verschiedener Widerhandlungen gegen das SVG zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 6 Monaten, Probezeit 3 Jahre und einer Busse verurteilt worden. Der bedingte Vollzug ist am 17. Dezember 2007 widerrufen worden.