Die Bundesanwaltschaft führte gegen A.____ ein Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, versuchter Tötung, Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Beteiligung an einer verbrecherischen Organisation. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Rufnummer x von B.____ überwacht. Am 15. November 2010 verfasste die Bundeskriminalpolizei eine Strafanzeige gegen A.____ wegen Versicherungsbetrugs und Urkundenfälschung. Diese Anzeige wurde im November/Dezember 2011 an den Kanton Basel-Landschaft abgetreten.