Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 7. Februar 2012 Geheime Überwachung Zufallsfund Übergangsrechtliche Fragen betreffen Genehmigung eines Zufallsfunds. Zuständigkeit für die Genehmigung eines Zufallsfunds, wenn die ursprüngliche Überwachung in einem anderen Kanton oder durch den Bund erfolgt ist (1.2). Zeitpunkt der Genehmigung eines Zufallsfunds (1.3). Folgen der verspäteten Einreichung eines Genehmigungsgesuchs (1.3.1). Sachverhalt