Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 10. Februar 2012 Anordnung von Sicherheitshaft Dauer Haftanordnung / Fragen zur amtlichen Verteidigung Das Zwangsmassnahmengericht kann bezüglich der Dauer der Untersuchungshaft über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen, sofern die rechtlich vorgesehene Maximalfrist nicht überschritten wird (bei Haftanordnungen 3 Monate und bei Haftverlängerungen und Haftanordnungen mit vorbestehender Untersuchungshaft in Ausnahmefällen bis zu 6 Monaten [2.5.3]). Voraussetzung der Einsetzung eines amtlichen Verteidigers und dessen Entschädigung durch das Zwangsmassnahmengericht (4.2-4.4). Sachverhalt