Anforderungen an die übersetzende Person. Keine Befangenheit, wenn sie bereits bei der Staatsanwaltschaft im selben Verfahren tätig war (a). Fragen zu Protokoll und Verteidigung im Haftverfahren vor der Staatsanwaltschaft (b). Faktisch ist der Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht eine Verfügung betreffend eine Zwangsmassnahme im Sinne einer vorübergehenden Inhaftierung bis zum Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts (c). Die beschuldigte Person hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine mündliche Anhörung durch einen Staatsanwalt oder durch eine Staatsanwältin im Hinblick auf seinen Entscheid betreffend Haftanordnung (e). Sachverhalt