Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 26. Januar 2012 Anordnung von Untersuchungshaft Dauer Haftanordnung Grundsätzlich kann das Zwangsmassnahmengericht über die beantragte Dauer der Untersuchungshaft hinausgehen und diese für eine längere Zeit anordnen. Im Falle einer erstmaligen Haftanordnung besteht allerdings keine Möglichkeit, die Untersuchungshaft für mehr als 3 Monate anzuordnen. Erwägungen 1. (…)