Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 9. Oktober 2012 Anordnung Sicherheitshaft Verhältnismässigkeit Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit ist zu berücksichtigen, ob eine Strafe in Form einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe oder gemeinnütziger Arbeit vollzogen wird. Wenn aufgrund besonderer Umstände nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe erfolgen wird, kann Sicherheitshaft angeordnet werden.