Mit Entscheid vom 13. Juni 2012 hat das Zwangsmassnahmengericht die Echtzeit-Überwachung der Gerätenummer (IMEI) des Mobil- Telefons von A.____, die mit der Rufnummer x verwendet wird, für die Zeit vom 11. Juni 2012 bis zum 8. August 2012 genehmigt (350 12 269). Ebenfalls am 11. Juni 2012 hat die Staatsanwaltschaft die aktive Überwachung der Rufnummer x von A.____ bis zum 8. August 2012 angeordnet und gleichentags beim Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung dieser Überwachung vom 11. Juni 2012 bis zum 11. September 2012 beantragt. Dieser Antrag ist am 14. Juni 2012 per Fax und am 15. Juni 2012 per Post beim Zwangsmassnahmengericht eingegangen, wobei als Beilage nur die Anordnung beigelegt