Mit Eingabe vom 11. Juni 2012 hat sie dem Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung dieser Echtzeit-Überwachung vom 11. Juni 2012 bis zum 11. September 2012 beantragt und dem Antrag die wesentlichen Akten beigefügt. Mit Entscheid vom 13. Juni 2012 hat das Zwangsmassnahmengericht die Echtzeit-Überwachung der Gerätenummer (IMEI) des Mobil- Telefons von A.____, die mit der Rufnummer x verwendet wird, für die Zeit vom 11. Juni 2012 bis zum 8. August 2012 genehmigt (350 12 269).