Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Sissach, führt gegen A.____ eine Untersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 2 BetmG). Die Staatsanwaltschaft ordnete in dieser Untersuchung am 11. Juni 2012 die Echtzeit-Überwachung der Rufnummer x des Mobil-Telefons von A.____ für die Zeit bis zum 8. August 2012 an.