Das Erkenntnisverfahren während der Haftanhörung (im Haftverfahren vor der Staatsanwaltschaft) bezieht sich auf die Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit und der Notwendigkeit freiheitsbegrenzender Massnahmen. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt, der die Weiterdauer der Haft bis zum Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts zu entscheiden hat, soll aus diesem Grund vorweg einen eigenen, unverfälschten Eindruck von der beschuldigten Person gewinnen können. Mit Nachdruck ist darauf hinzuweisen, dass immerhin eines der wichtigsten Rechtsgüter des Menschen beschnitten wird.