Das Zwangsmassnahmengericht hat festgestellt, dass die Hafteröffnungseinvernahme von Montag, 12. März 2012, 14.00 Uhr, seitens der Staatsanwaltschaft durch eine Untersuchungsbeauftragte in Anwesenheit des Verteidigers des Beschuldigten durchgeführt worden ist, nachdem Letzterer am Sonntag, 11. März 2012, ca. 13.50 Uhr, durch die Kantonspolizei Solothurn festgenommen worden war. Der Beschuldigte hat in der Befragung durch die Untersuchungsbeauftragte wie auch in der heutigen mündlichen Verhandlung in Anwesenheit seines Verteidigers auf eine persönliche Anhörung durch den zuständigen Staatsanwaltschaft verzichtet.