Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 14. März 2012 Anordnung Untersuchungshaft Voraussetzungen für die Durchführungen einer Hafteinvernahme durch einen Untersuchungsbeauftagten Die Durchführung einer Hafteinvernahme durch einen Untersuchungsbeauftragten anstelle eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn der Beschuldigte auf sein entsprechendes Anhörungsrecht verzichtet. Sachverhalt