_ hat bis um 15:35 Uhr die Hafteröffnungseinvernahme durchgeführt, anlässlich welcher der Beschuldigte mündlich auf eine persönliche Anhörung vor dem Zwangsmassnahmengericht verzichtet hat. Am 9. März 2012, 13:00 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft eingereicht, welcher sowohl von UB A.____ als auch vom Staatsanwalt B.____ unterzeichnet worden ist. Einer Person darf die Freiheit nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden. Eine Verletzung des anwendbaren Rechts bedeutet daher auch gleichzeitig eine Verletzung der Verfassungsgarantie von Art. 31 Abs. 1 BV (HANS VEST, St. Galler Kommentar zu Art.