2. Im vorliegenden Fall ist der Beschuldigte am 8. März 2012 um 7:30 Uhr, durch die Polizei festgenommen worden. Um 9:00 Uhr ist der Untersuchungsbeauftragte (UB) A.____ informiert worden. Um 14:45 Uhr ist der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft (UB A.____) zugeführt worden. Gleichzeitig hat die Verfahrensübergabe stattgefunden. UB A.____ hat bis um 15:35 Uhr die Hafteröffnungseinvernahme durchgeführt, anlässlich welcher der Beschuldigte mündlich auf eine persönliche Anhörung vor dem Zwangsmassnahmengericht verzichtet hat.