Gegen den Beschuldigten wird ein Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betrugs und Urkundenfälschung geführt. Am 8 März 2012 zwischen 14:45 Uhr und 15:53 Uhr ist er durch einen Untersuchungsbeamten einvernommen worden. Der Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft ist durch den Untersuchungsbeamten und einem Staatsanwalt unterzeichnet worden. Anlässlich seiner Haftanhörung hat der Beschuldigte auf eine persönliche Anhörung durch das Zwangsmassnahmengericht verzichtet. Erwägungen