Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 9. März 2012 Anordnung Untersuchungshaft Folgen der Verletzung von verfahrensrechtlichen Vorschriften Faktisch ist der Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht eine Verfügung betreffend eine Zwangsmassnahme im Sinne einer vorübergehenden Inhaftierung bis zum Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts. Die beschuldigte Person hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine mündliche Anhörung durch einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin im Hinblick auf seinen Entscheid betreffend Haftanordnung. Feststellung der Verletzungen von verfahrensrechtlichen Vorschriften im Entscheid. Sachverhalt